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Latest revision as of 14:20, 24 September 2020
Vorheriges Kapitel: 2.19 Soziographie
2.20 Stichprobe
Verfasst von Christoph Reinprecht
Im Rahmen sozialwissenschaftlicher Forschungen[1] können in der Praxis nur selten alle Elemente einer Grundgesamtheit untersucht werden, weshalb es meist erforderlich ist, eine Auswahl vorzunehmen. Es gibt verschiedene Auswahlverfahren, die sich unter anderen in Hinblick auf die ihnen zugrundeliegende Systematik unterscheiden und vor allem auch für die Verallgemeinerung der Ergebnisse von Bedeutung sind. Von Zufallsstichprobe ist die Rede, wenn die Auswahl aus einer Grundgesamtheit nach dem Zufallsprinzip erfolgt. Nur bei Zufallsauswahlen sind auf der Basis mathematisch- statistischer Modelle gesicherte Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit möglich In diesem Fall spricht man von repräsentativer Stichprobe.
Die Durchführung einer Zufallsauswahl setzt voraus, dass die Grundgesamt bekannt und exakt definiert ist. Jedes Element ist nur einmal enthalten und hat die gleiche Chance, in die Stichprobe zu gelangen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, werden alternative Strategien einer bewussten Auswahl angewendet. Die Auswahl von Untersuchungseinheiten erfolgt dann nach einem festgelegten Auswahlplan (z.B. nach Merkmalsquoten wie Geschlecht, Alter, etc.), der auf der Basis von Vorkenntnissen und/ oder theoretischen Überlegungen erstellt wird. Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit sind in diesem Fall nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße möglich (wie zum Beispiel beim Quotaverfahren). Kommen weder Verfahren der Zufalls- noch der bewussten Auswahl zum Einsatz, spricht man von willkürlicher Auswahl. In diesem Fall erfolgt die Auswahl der Untersuchungseinheiten mehr oder weniger subjektiv und spontan (etwa bei einer PassantInnenbefragungen oder bei einer Online-Befragungen, bei der jeder mitmachen kann). Eine Generalisierung von Ergebnissen auf eine Grundgesamtheit ist hier grundsätzlich nicht möglich.
Verweise:
[1] Siehe Kapitel 2.17
Nächstes Kapitel: 2.21 Subjektivität