Was ist Biologische Landwirtschaft

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1 Was ist Biologische Landwirtschaft?

verfasst von Christian R. Vogl, Susanne Kummer und Anna Hartl

Der Begriff "Biologische Landwirtschaft" (Synonym: ökologische Landwirtschaft) bezeichnet eine umwelt- und sozialverträgliche Wirtschafts- und Bodennutzungsform innerhalb der Landwirtschaft. Sie ist durch rechtliche Rahmenbedingungen[1] (staatliche und privatrechtliche Regelungen) geregelt. Diese Regelungen schreiben auch die eindeutige Kennzeichnung von Bioprodukten vor. Produkte, die mit diesem Begriff werben, müssen nach den Produktionsrichtlinien des Biologischen Landbaus hergestellt worden sein.

Eines der wichtigsten Charakteristika der Biologischen Landwirtschaft ist die ganzheitliche Betrachtung des landwirtschaftlichen Betriebes. Natürliche Lebensprozesse sollen gefördert und Stoffkreisläufe weitgehend geschlossen werden. In der Praxis bedeutet das:

  • Verbot der Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und leicht löslicher Mineraldünger;
  • Förderung der Gesundheit und Fruchtbarkeit des Bodens durch schonende Bodenbearbeitung, natürliche Düngemittel und eine ausgewogene Fruchtfolge;
  • Förderung der natürlichen Selbstregulationsmechanismen eines intakten Ökosystems;
  • Verbot des Einsatzes von Gentechnik in allen Bereichen des Bio-Landbaus;
  • Artgerechte Tierhaltung, Fütterung mit biologisch produziertem Futter.

Quellen: Herrman und Plakolm 1991, www.bioinformation.at[2]

Klare gesetzliche Regelungen und Kontrollen[3] garantieren, dass Bio-Produkte nach den Richtlinien des Biologischen Landbaus produziert wurden. Bezeichnungen wie "aus kontrolliertem Anbau" oder "aus naturnahem Anbau" haben mit Biolandbau nichts zu tun. Bioprodukte dürfen die folgenden Bezeichnungen tragen:

  • "aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau (Landbau)"
  • "aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft".

Produkte, die nicht vollständig den gesetzlichen Regelungen für den Biolandbau entsprechen, dürfen diese Hinweise auf "öko" oder "bio" nicht tragen und auch nicht in Bezug zu diesen ausgelobt werden.

Neben dieser Bezeichnung tragen Bioprodukte den Vermerk der verantwortlichen Kontrollstelle. Die Kontrollstelle kann entweder namentlich genannt und/oder durch die Kontrollnummer (z.B.: AT - N - 01 - BIO) bezeichnet sein.

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Das "EU-Bio-Zeichen" gemäß Verordnung (EWG) 2092/91 garantiert Bio-Qualität von Lebensmitteln, die nach den Richtlinien der EU-Bio-Verordnung 2092/91 hergestellt und kontrolliert werden. Es kann, muß aber nicht auf Bioprodukten angebracht sein, d.h. seine Verwendung ist freiwillig.

Neben diesen gesetzlich definierten Kennzeichnungen kann ein Bioprodukt außerdem noch zusätzlich Gütezeichen und/oder Markenzeichen tragen:

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Beide AMA-Bio-Zeichen garantieren die Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 2092/91 am gesamten Betrieb sowie darüber hinaus die Einhaltung der Bestimmungen zum Biologischen Landbau, die im Österreichischen Lebensmittelcodex Kapitel A.8 definiert sind. Das rote AMA-Zeichen macht deutlich, dass das Bioprodukt überwiegend aus österreichischen Rohstoffen hergestellt wurde. Dies bezieht sich auf die wertgebenden Inhaltsstoffe: bei Bananenmilch z.B. muß die Bio-Milch zu 100% aus Österreich stammen, die Bio-Bananen (die rund 10% des Produktes ausmachen) dürfen auch anderen Ursprungs sein. Der Begriff "Ursprung" bezieht sich auf den Rohstoffanbau sowie die Be- und Verarbeitung der Rohstoffe. Das schwarze AMA-Zeichen garantiert Bio-Produktion, aber keine bestimmtes Herkunftsland.


Verweise:
[1] Siehe Kapitel 2
[2] https://web.archive.org/web/2005*/http://www.bioinformation.at
[3] Siehe Kapitel 2


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