Projektentwicklung - Von der Idee zum Forschungsprojekt/Ethik

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3.3 Kontexte eines Forschungsprojekts

In der Methodenliteratur werden oft unterschiedliche Kontexte bzw. Zusammenhänge, in die Forschungsprojekte[1] eingebettet sind, benannt. Dazu gehören die Unterscheidung von Entdeckungszusammenhang und Begründungszusammenhang, die auf Hans Reichenbach[2] (1891- 1953) zurück geht und später durch den Verwertungszusammenhang wissenschaftlicher Forschung ergänzt wurde. Diese drei Ebenen können in loser Anlehnung an die ursprüngliche wissenschaftstheoretische Diskussion wie folgt verstanden werden:

Unter Entdeckungszusammenhang versteht man den Anlass für ein Forschungsprojekt. Dabei können jenseits eines allgemeinen Interesses drei zentrale Anlässe unterschieden werden. Ausgangspunkte für Forschung können somit

  • empirische Probleme sein, die der/die ForscherIn identifiziert und bearbeiten möchte,
  • offene theoretische Probleme sein, die sich aus vorliegenden Untersuchungen ergeben,
  • oder Probleme sein, die von dritter Seite, nämlich von Auftraggebern formuliert werden.

Unter Begründungszusammenhang werden jene methodischen Schritte und Verfahren verstanden, mit deren Hilfe ein Problem untersucht werden soll. Dazu gehören auch Aussagen über den Forschungsablauf und ob und in wie weit von vorhandenen Theorien und expliziten Hypothesen ausgegangen wird oder ob solche erst im Zuge des Projektes entwickelt werden sollen.

Unter Verwertungs- bzw. Wirkungszusammenhang von Forschung versteht man die Effekte von Forschungsaktivitäten. Darunter fällt der Beitrag zur Lösung empirischer, theoretischer oder bei angewandter Forschung praktischer Probleme. Dazu gehören auch Überlegungen über die Art und Weise der Verbreitung und des Zugänglichmachens der Ergebnisse. Effekte von Forschung können sich aber auch auf nicht intendierte und potentiell negative Auswirkungen für die Beforschten und die breitere Gesellschaft beziehen. Die Frage des Verwertungs- bzw. Wirkungszusammenhangs von Forschung steht somit in engem Zusammenhang mit der Ethik der Forschung.


Verweise:
[1] http://www.univie.ac.at/ksa/elearning/cp/qualitative/qualitative-1.html
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Reichenbach

Inahlt

3.3.1 Ethik der Forschung

Probleme von Ethik in der Forschung sind im Normalfall aus dem Bereich der Medizin oder Gentechnologie bekannt. Dabei stellen sich in der Medizin Fragen wie z.B. "Wann beginnt schützenswertes Leben?" oder "Welche Rolle spielte die Medizin im Nationalsozialismus?". In der Gentechnik werden Themen wie das Patentieren und Freisetzen genetisch manipulierter Pflanzen, die Produktion transgener Lebewesen oder auch die Stammzellenforschung diskutiert.

Es stellt sich aber auch innerhalb der Sozialwissenschaften die Frage nach der Ethik und den legitimen Grenzen des professionellen Handelns als SozialforscherIn auf mehreren Ebenen:

  • gegenüber den Untersuchten
  • im Umgang mit den Forschungsergebnissen
  • gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinschaft
  • gegenüber der Öffentlichkeit
  • gegenüber Sponsoren, Geld- und Arbeitsgebern
  • gegenüber Regierungen

Bis heute existieren keine einheitlichen und weltweit anerkannten ethischen Standards in Bezug auf das professionelle Handeln als Kultur- und SozialanthropologIn.

Richtlinien zur Forschungsethik wurden vielmehr auf der Ebene professioneller Vereine und Interessensvertretungen formuliert und finden sich etwa auf den Homepages folgender anthropologischer Gesellschaften:

  • der American Anthropological Association[1],
  • der Association of Social Anthropologists of the UK and Commonwealth[2],
  • der World Council of Anthropological Associations[3]
  • oder der International Society of Ethnobiology[4].



Verweise:
[1] http://ethics.americananthro.org/category/statement/
[2] https://www.theasa.org/ethics/index.html
[3] https://www.wcaanet.org/about/task_force.shtml#et
[4] https://www.ethnobiology.net/what-we-do/core-programs/ise-ethics-program/code-of-ethics/



3.3.1.1 Ethik gegenüber den Untersuchten

Die Ethik gegenüber den Untersuchten umfasst unterschiedliche Bereiche. Als Minimalstandard gilt es unsere InformantInnen und die Untersuchten vor Schaden zu bewahren. Dies impliziert den Schutz ihrer Persönlichkeit und Privatheit, dass sie durch die Forschung keinen Nachteilen oder Gefahren ausgesetzt werden und im Vorfeld über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Zur Ethik gegenüber den Untersuchten gehört auch eine gerechte Entlohnung für Arbeiten die sie innerhalb von Forschungsprojekten erbringen.

Der Schutz der InformantInnen vor negativen Folgen ist insbesondere auch bei der Weitergabe und Veröffentlichung der Daten zu berücksichtigen. Dies impliziert in potentiell problematischen Bereichen Anonymität zu gewährleisten. Andererseits kann es bedeuten, dass die Urheber von Wissen und Techniken explizit genannt werden müssen, um zukünftige Rechtsansprüche auf dieses Wissen und diese Techniken geltend machen zu können.

Ein weiter gefasstes Ethikverständnis, welches über den reinen Schutz der InformantInnen hinausgeht, basiert auf dem Konzept der informierten Zustimmung (informed consent). Dieses setzt Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit gegenüber InformantInnen über Zielsetzungen, Methoden und mögliche Verwertungszusammenhänge der Ergebnisse der Untersuchung voraus. Auf Basis dieser expliziten Informationen sollen die Untersuchten frei entscheiden, ob und wie sie an einer Untersuchung teilnehmen wollen.

Die Prinzipien der Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit gegenüber InformantInnen schließen praktisch bestimmte methodische Vorgehensweisen aus, insbesondere verdeckte Beobachtung[1] und verdeckte Experimente. In der Praxis existiert hier eine Grauzone, da das Prinzip der informierten Einwilligung nicht immer vollständig umgesetzt werden kann und je nach Situation und Projekt vom einzelnen Forscher entschieden werden muss, ob der Einsatz bestimmter methodischer Verfahren ethisch vertretbar ist.

Ein noch weiter gefasstes Verständnis partizipativer Forschung geht über das Kriterium der informierten Zustimmung insofern hinaus, als Forschungsanliegen und die Form der Umsetzung der Forschung mit den Betroffenen selbst in einem partizipativen Prozess entwickelt werden.


Verweise:
[1] http://www.univie.ac.at/ksa/elearning/cp/qualitative/qualitative-28.html



3.3.1.2 Ethik im Umgang mit Ergebnissen

Ein zentrales ethisches Problem ist der Umgang mit den im Zuge von Forschungen erhobenen Daten und Ergebnissen. Dabei gilt es unterschiedliche, zum Teil konkurrierende ethische Prinzipien zu beachten. Einerseits ist im Sinne des Schutzes der Persönlichkeit und Privatheit der InformantInnen die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Andererseits ist sowohl den Untersuchten, den FachkollegInnen, den AuftraggeberInnen, als auch einer breiten Öffentlichkeit das Recht auf Zugang zu den Forschungsergebnissen zu gewähren. Im Zentrum der Ethik im Umgang mit den Ergebnissen steht also die Herausforderung gleichzeitig die Persönlichkeit und Privatheit der InformantInnen zu schützen und einen Zugang zu den Forschungsergebnissen zu gewähren.

Um die Persönlichkeit und Privatheit der InformantInnen zu schützen, können unterschiedliche Arten und Ausmaße der Anonymisierung von Informationen eingesetzt werden. Dies ist insbesondere bei der Publikation von Forschungsergebnissen zu berücksichtigen, kann aber auch bereits auf der Ebene der Rohdaten von zentraler Wichtigkeit sein. Hierbei spielt das fehlende Recht zur Aussageverweigerung von SozialwissenschaftlerInnen eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, wie Ärzten oder Priestern können sich SozialwissenschaftlerInnen selbst in Europa auf kein Aussageverweigerungsrecht zum Schutz ihrer InformantInnen berufen. Das heißt, bei rechtlichen Schwierigkeiten der InformantInnen bzw. wenn diese auf Grund von Verdächtigungen Gegenstand polizeilicher bzw. staatlicher Ermittlungen werden, kann eventuell auch auf die von SozialwissenschaftlerInnen gesammelten Daten zugegriffen werden. Bei einer Weigerung diese zur Verfügung zu stellen, kann man in manchen Ländern auch der Mittäterschaft bzw. Verhinderung der Aufklärung eines Verbrechens beschuldigt werden. Diesbezügliche Zugriffs- und Durchgriffsrechte wurden im Zuge der aktuellen Bestrebungen vieler Regierungen zur Terrorismusbekämpfung weiter ausgebaut.

Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits auf der Ebene der Rohdaten Techniken zu entwickeln, die es unmöglich machen die Identität von Personen mit bestimmten Informationen in Zusammenhang zu bringen. Dazu kann das Löschen der individuellen Identifizierungsmerkmale, wie Name, Adresse, Wohnort oder die separate Abspeicherung dieser Daten gehören.

Oft werden bei ethnographischer Forschung aber auch Formen traditionellen Wissens und traditioneller Technologien dokumentiert und verschriftlicht, die in weiterer Folge Gegenstand ökonomischer Verwertungsinteressen werden. Dies ist insbesondere im Bereich der Ethnomedizin, der Ethnopharmakologie aber auch Ethnobiologie der Fall, wo zum Teil Konzerne systematisches bio-prospecting auch bei und mit indigenen Gruppen betreiben. Um auch im Zuge der existierenden rechtlichen Rahmenbedingungen, wie der indigenous knowledge rights, die Ansprüche der Urheber dieses Wissens festzuschreiben, ist es notwendig Informanten, Gemeinschaften und indigene Gruppen als Urheber dieses Wissens explizit zu benennen.



3.3.1.3 Ethik gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinschaft

Ethische Probleme bestehen aber nicht nur im Umgang mit den InformantInnen und den erhobenen Daten, sondern auch gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinschaft. Zu den zentralen ethischen Prinzipien gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinschaft gehören:

  • die bestmögliche wissenschaftliche Integrität und Objektivität,
  • die Einhaltung bestmöglicher und aktueller wissenschaftlicher Standards,
  • die Veröffentlichung der Resultate ohne Auslassung wichtiger Ergebnisse,
  • die transparente Darstellung der Methode und des Forschungsdesigns,
  • das Explizitmachen der Finanzierungsquelle bzw. des Auftragsgebers,
  • das öffentlich zugängig machen der Forschungsergebnisse in geeigneter Weise,
  • das Kenntlichmachen von Erkenntnissen und Daten Dritter in geeigneter Weise unter Angabe der ursprünglichen Quellen, also die Vermeidung von Plagiaten[1].

Dadurch sollte jede/r WissenschafterIn zur Reputation seiner /ihrer Disziplin beitragen. Für die Kultur- und Sozialanthropologie gilt dies insbesondere auch für das Verhalten im Feld und den Umgang mit den Beforschten um zukünftige Forschungen nicht zu gefährden. Dazu kann bei internationalen Forschungsprojekten auch gehören, lokale AnthropologInnen in die Projekte miteinzubinden, Daten mit KollegInnen auszutauschen und Forschungsergebnisse auch in jenen Ländern zugänglich zu machen, in denen die Forschung statt gefunden hat.

Bei interdisziplinären Forschungsprojekten sind Kultur- und Sozialanthropologen auch dazu angehalten, ihre eigenen ethischen Standards offen zu legen und klar zu machen und eine entsprechende Klärung der Rollen, Rechte und Pflichten im Zuge des Projektes vorzunehmen. ProjektleiterInnen und BetreuerInnen wissenschaftlicher Arbeiten haben auch darauf zu achten, dass MitarbeiterInnen und Studierende die ethischen Richtlinien der Disziplin kennen und eventuell auftretende Probleme im Zuge des Projekts offen diskutiert werden.


Verweise:
[1] http://www.univie.ac.at/ksa/elearning/cp/schreiben/schreiben-62.html



3.3.1.4 Ethik gegenüber der Öffentlichkeit

AnthropologInnen haben auch eine ethische Verantwortung gegenüber der breiteren Öffentlichkeit. Dazu gehören

  • die Wahrung der professionellen Integrität in Forschung und Lehre,
  • die Berücksichtigung widersprüchlicher sozialer Interessen
  • und ein allgemeines Interesse am Ausbau der Reichweite und der Relevanz von anthropologischer Forschung, welcher auch ein Bewusstsein der Notwendigkeit und Relevanz kultur- und sozialanthropologischer Forschung in der breiteren Bevölkerung einerseits voraussetzt, andererseits zu schärfen hat.


Zur Wahrung der professionellen Integrität gehört das Ziel möglichst unverzerrte Forschungsergebnisse zu produzierten und zu kommunizieren. Die Auswahl der Datenerhebungs- und Interpretationsmethoden sowie die Darstellung der Ergebnisse haben diesem Prinzip zu folgen. Gleichzeitig sollen die Grenzen der Reichweite der Aussagen[1] die auf Basis dieser Verfahren gewonnen wurden möglichst explizit gemacht werden.

Die Berücksichtigung widersprüchlicher sozialer Interessen findet vor dem Hintergrund der allgemeinen Überzeugung statt, dass qualitätsvolle Information über sozio-kulturelle Phänomene und Prozesse für die Entwicklung, Entscheidungsfindung und Interessen der Gesellschaft hilfreich und nicht gefährdend sind. Dennoch müssen die möglichen Konsequenzen von Forschungsergebnissen für die breitere Gesellschaft, spezifische gesellschaftliche Gruppen sowie die untersuchten Personen bedacht werden und können in der Art und Weise der Kommunikation der Ergebnisse berücksichtigt werden.

Forschungsergebnisse können immer auch von Dritten missbräuchlich verwendet werden. ForscherInnen sind oft nicht in der Lage eine solche missbräuchliche Verwendung ihrer Forschungsergebnisse zu verhindern. Sie sollten aber soweit vorhersehbar solchen missbräuchlichen Interpretationen bereits in der Interpretation und Art und Weise der Kommunikation der Ergebnisse entgegentreten und sie sind aufgefordert explizit Stellung zu beziehen, wenn solche dennoch vorgenommen werden.


Verweise:
[1] http://www.univie.ac.at/ksa/elearning/cp/ksamethoden/ksamethoden-40.html



3.3.1.5 Ethik gegenüber Sponsoren, Geld- und Arbeitsgebern

Zu den Aufgaben der Kultur- und SozialanthropologInnen gehört es, die jeweiligen Verpflichtungen gegenüber den in unterschiedlichen Rollen am Projekt beteiligten Personen und Institutionen abzuklären. Dazu gehören die Verpflichtungen gegenüber den Sponsoren, Geld- und ArbeitgeberInnen genauso, wie jene gegenüber den Beforschten und der wissenschaftlichen Kollegenschaft.

Dabei ist es wichtig, insbesondere gegenüber Geld- und ArbeitgeberInnen bereits vor Beginn des Projektes Rollen, Rechte und Pflichten abzuklären. Es ist darauf zu achten, dass Konditionen ausgehandelt werden, welche ein Arbeiten nach ethischen Grundsätzen ermöglichen und nicht Bedingungen zugestimmt wird, welche diese Grundsätze explizit oder implizit in Frage stellen.

Ebenso ist zu beachten, dass es zu potentiellen Interessenskonflikten zwischen den Auftrags- bzw. ArbeitgeberInnen und den untersuchten Personen kommen kann. Man sollte sich im Rahmen der Forschung die Möglichkeit bewahren, die Rechte und Interessen der Beforschten zu schützen und eigenständig die ethischen Entscheidungen zu fällen. Dies betrifft auch die Rechte auf die gesammelten Daten, auf Publikationen, Urheberrechte und Tantiemen.

Insgesamt sollten die ForscherInnen, die auf dieser Grundlage eingegangenen allgemeinen und spezifischen Verpflichtungen gegenüber Geld- und ArbeitgeberInnen einhalten. Dazu gehört insbesondere auch die wahrheitsgemäße Auskunft über eigene Qualifikationen, eventuelle Einschränkungen, sowie Vor- und Nachteile der verwendeten Methoden und erwartbaren Daten, aber auch der vertrauliche Umgang mit Informationen, die von Geld- oder ArbeitgeberInnen zur Verfügung gestellt wurden. Man sollte sich als ForscherIn Einblick in die Geldquellen, das Personal und die Ziele der Institutionen verschaffen, die das jeweilige Forschungsprojekt finanzieren.

Informationen, die eine erfolgreiche Durchführung des Projektes in Frage stellen, sollten nicht verheimlicht werden.

Gleichzeitig kann man von Geld- und ArbeitgeberInnen erwarten, dass sie die persönlichen Qualifikationen des/der ForscherIn und die Rechtschaffenheit der Daten respektieren und dass die eingesetzten Methoden, öffentlich gemacht werden können.

Die ethisch relevanten Rechte, die man sich als ForscherIn gegenüber Geld- und AuftraggeberInnen vorbehält, sollten auch nicht an Dritte, z.B. nationale Institutionen und Kooperationspartner in Drittländern, übergehen. Vielmehr sollten projektrelevante Verhandlungen direkt mit den Betroffenen geführt werden.



3.3.1.6 Ethik gegenüber Regierungen

AnthropologInnen sollten auch aufrichtig gegenüber der eigenen und anderen Regierungen sein und sich versichern, dass sie nicht genötigt werden ihre professionellen Standards und Verantwortlichkeiten aufzugeben, um Forschungsgenehmigungen zu erhalten. Gleichzeitig sollten sie im dem Bewusstsein handeln, dass unverantwortliche Aktionen und Tätigkeiten im Feld den Zugang zu gewissen Forschungsregionen oder ganzen Ländern für andere ForscherInnen in Frage stellen können. Gleichzeitig hat man als AnthroplogIn die Verantwortung seine Rolle nicht als Deckmantel für geheime Forschungen oder Aktivitäten zu verwenden.

Forschungen in anderen Staaten haben die jeweiligen rechtlichen und administrativen Regelungen zur Durchführung von Datenerhebungen zu beachten.



3.3.1.7 The War against Terror und das Human Terrain System

Ethische Probleme, insbesondere der Einsatz von Kultur- und SozialanthropologInnen im Dienste von Regierungen und im Kontext kriegerischer Auseinandersetzungen, wurden in jüngster Vergangenheit an Hand des so genannten Human Terrain System des US-amerikanischen Militärs in der breiten Öffentlichkeit (siehe z.B. folgenden Beitrag[1] auf der ersten Seite der New York Times), wie innerhalb der Kultur- und SozialanthropologInnen heftig diskutiert.

  • Ausgabe von Anthropology Today. VIRTUAL ISSUE: War on Terror 2008 - Vol.24[2]
  • Human Terrain System (HTS) Project[3]
  • AAA Report (pdf)[4]
  • AAA - Anthropolgy and the Military[5]


Verweise:
[1] http://www.nytimes.com/2007/10/05/world/asia/05afghan.html
[2] https://rai.onlinelibrary.wiley.com/doi/toc/10.1111/(ISSN)1467-8322.war_on_terror
[3] https://www.americananthro.org/ConnectWithAAA/Content.aspx?ItemNumber=1626
[4] http://s3.amazonaws.com/rdcms-aaa/files/production/public/FileDownloads/pdfs/cmtes/commissions/CEAUSSIC/upload/CEAUSSIC_HTS_Final_Report.pdf
[5] https://www.academia.edu/1535281/Anthropology_and_the_Military


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