Rechtliche Rahmenbedingungen/EWG 2092-91

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2.1 Verordnung (EWG) 2092/91

verfasst von Christian R. Vogl, Susanne Kummer und Anna Hartl

Seit dem Beitritt Österreichs zum EWR am 1.7.1994 gilt die EU-Verordnung 2092/91 "über den biologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel" (kurz: EU-VO 2092/91) als rechtliche Grundlage und Mindestanforderung für die biologische Landwirtschaft.

Sie regelt die Tätigkeit all jener Akteure, die Produkte aus biologischer Landwirtschaft erzeugen, aufbereiten, transportieren, lagern, handeln und importieren bzw. diese Produkte und Produktionsschritte kontrollieren. Die EU-VO 2092/91 ist seit ihrer ersten Veröffentlichung in zahlreichen Folgeverordnungen abgeändert und weiterentwickelt worden. Jede dieser ergänzenden Verordnungen ist unmittelbar nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU österreichisches Recht und bedarf keiner nationalstaatlichen Spezifikation oder Umsetzung.


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