Rechtliche Rahmenbedingungen

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2 Rechtliche Rahmenbedingungen

verfasst von Christian R. Vogl, Susanne Kummer und Anna Hartl

Kein Bereich der Landwirtschaft in Österreich weist eine derartige Regelungs- und Kontrollintensität auf wie der biologische Landbau: Die biologische Landwirtschaft ist innerhalb der EU durch die Verordnung (EWG) 2092/91, das Kapitel A.8 des Österreichischen Lebensmittelkodex und privatrechtliche Regelungen geregelt.

Die Mindestanforderungen der staatlichen Regelungen (VO 2092/91 und Codex) gelten für jeden Biobetrieb, auch wenn daneben noch privatrechtliche Vereinbarungen abgeschlossen wurden. In diesen Regelungen sind auch genaue Vorgaben für Kontrolle und Zertifizierung gemacht. Bei Verstößen gegen die staatlichen Regelungen werden strenge Sanktionen erteilt, die bis zum Ausschluß des Betriebes aus der Biovermarktung gehen können. Bei Verstößen gegen die zusätzlichen, freiwillig strengeren, privatrechtlichen Elemente hat ein Betrieb mit den privatrechtlich vereinbarten Sanktionen zu rechnen, verliert jedoch nicht seinen Status als Biobetrieb gemäß EU- Verordnung und Lebensmittelcodex.

Selbstverständlich müssen Betriebe, die nach den Richtlinien der biologischen Landwirtschaft arbeiten, alle Regelungen einhalten, die Lebensmittel, deren Erzeugung, Aufbereitung und Vermarktung betreffen, wie z.B.:

  • Tierschutzgesetze
  • Hygieneverordnungen
  • Grundwasserschutz-Verordnungen
  • etc.

Inhaltsverzeichnis


Nächstes Kapitel: 2.1 Verordnung (EWG) 2092/91


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