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Vorheriges Kapitel: 8.1 Hobbes: Gesellschaftliche Ordnung und die Macht des Leviathans
8.2 Herrschaft - Die Legitimation von Macht
verfasst von Theresa Fibich und Rudolf Richter
„Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht.“ (Weber 1980 [1922]: 28). In einer Machtbeziehung erscheint dem Mächtigen die Beziehung als gerechtfertigt, als legitim. Weber führt an dieser Stelle den (fast bedeutenderen) Begriff der Herrschaft ein: Es handelt sich hier um einen „Sonderfall von Macht[1] “.
„Herrschaft ist die Chance für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“ (ebd.: 28).
Herrschaft zeichnet sich durch Dauerhaftigkeit aus und beschränkt sich nicht nur auf einen Gehorsam auf ein spezielles Gebiet (bspw. in der Arbeit gegenüber den Vorgesetzten). Das zentrale Moment aber, in dem Macht zur Herrschaft wird, ist die Legitimation: Im Gegensatz zur Macht sehen in einer Herrschaft auch die Unterdrückten diese als gerechtfertigt an und erachten sie als legitim: Herrschende und Beherrschte nehmen beide die Geltung der Herrschaftsbeziehung an und empfinden sie rechtmäßig. Diese Legitimation kann laut Weber auf drei Gründen (= 3 reinen Typen der legitimen Herrschaft) basieren (ebd.: 124ff):
Legale Herrschaft ist die Herrschaft, die auf gesatztem Recht begründet ist. Legale Herrschaft ist losgelöst von persönlichen Eigenschaften und ist an die formale Position gebunden, die die betreffende Person innehat (z.B. Position der/des BundespräsidentIn). Es wird also nicht der Person gehorcht, sondern dem gesatzten Recht. Personen wechseln, die Position hingegen bleibt. Ein Beispiel dafür ist der demokratische Rechtsstaat, wie er auch in den Nationalstaaten der EU vorhanden ist. Die rationalste Form der Herrschaftsausübung sieht Weber in der rationalen Bürokratie[2]. Entscheidungen werden dort rein nach sachlichen Kriterien gefällt.
Charismatische Herrschaft beschreibt eine Herrschaftsform, die auf dem Charisma der/des Herrschers/Herrscherin gründet und dadurch von den Untergebenen akzeptiert wird. Gehorcht wird einer scheinbar außergewöhnlichen Person mit einer einzigartigen Ausstrahlung. Im Gegensatz zur legalen Herrschaft ist die charismatische Herrschaft stark an die jeweilig herrschende Person gebunden und kann nicht ohne weiteres weitergegeben werden. (Beispiele: Osama bin Laden, Martin Luther King etc.)
Traditionale Herrschaft gründet sich auf der Dauerhaftigkeit ihrer Existenz. Gehorcht wird, da die Regelung immer schon bestanden hat und sich als praktikabel und funktional erwiesen hat bzw. Unwissenheit über mögliche Alternativen besteht. Es herrscht ein Glauben an die Heiligkeit der bestehenden Ordnung (Beispiel: Patriarchalische Herrschaft, Monarchie etc.).
Verweise:
[1] Siehe Kapitel 8
[2] Siehe Kapitel 8.3
Nächstes Kapitel: 8.3 Rationale Bürokratie