Macht und Herrschaft

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verfasst von Theresa Fibich und Rudolf Richter

Wenn in der Soziologie über Macht gesprochen, so wird meist die Definition Max Webers[1] (1980 [1922]: 28) herangezogen:

„Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht.“

Im Alltagsverständnis wird Macht oft als etwas Negatives gesehen. In einer aufgeklärten Betrachtung handelt es sich vielmehr um eine „unsichtbare Eigenschaft einer sozialen Beziehung“ (Imbusch 2008: 164). Macht ist nur in Verbindung mit anderen Menschen denkbar. Daher ist sie einer wechselseitigen Beziehung unterworfen, dadurch prozesshaft und veränderbar in ihrer Form (vgl. Imbusch 2006: 166). Aus diesem Grund geht es nie um Macht alleine, sondern immer um Machtverhältnisse. Macht ist also die Fähigkeit, Verhältnisse zu beeinflussen und andere Menschen zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, bzw. es zu verhindern.

Der Begriff „Macht“ ist vielseitig und wirkt oft etwas schwammig, weshalb auch Weber (1980 [org.1922]: 28) Macht als einen „amorphen“ Begriff bezeichnet. Es gibt viele erdenkliche Konstellationen und Formen der Macht[2] : Dies kann von der Macht in einer Beziehung zwischen Eheleuten reichen, über die Macht einer/s LokalbesitzerIn, ob sie/er es ermöglicht das Mittagsmenü auch ohne Suppe zu bestellen, über die Lehrerin die (keine) Hausaufgaben gibt, bis hin zur Polizei, die Strafzettel für Geschwindigkeitsübertretungen verteilt. Weber führt daher den Begriff der 'Herrschaft[3]' ein, eine institutionalisierte Form von Macht, die an Legitimation gebunden ist. Es ist für ihn "(...) die Chance für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“ (ebd.: 28). Die rationalste Form der Herrschaftsausübung sieht Weber[4] in der rationalen Bürokratie[5].

Verweise:
[1] http://agso.uni-graz.at/lexikon/klassiker/weber/49bio.htm
[2] Siehe Kapitel 8.4
[3] Siehe Kapitel 8.2
[4] http://agso.uni-graz.at/lexikon/klassiker/weber/49bio.htm
[5] Siehe Kapitel 8.3

Inhaltsverzeichnis


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