Macht und Herrschaft/Rationale Buerokratie

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Vorheriges Kapitel: 8.2 Herrschaft - Die Legitimation von Macht

8.3 Rationale Bürokratie

verfasst von Theresa Fibich und Rudolf Richter

Die rationalste Form der Herrschaftsausübung sieht Max Weber[1] in der Bürokratie: Losgelöst von der Person vollzieht sie sachlich und transparent gesatzte Regeln und ist dadurch für alle vorhersehbar. Sie ist überprüfbar und beschränkt sich auf die Exekution von Regeln und Sachgesetzen. Sie ist entmenschlicht. Empfindungen wie Liebe, Hass, Mitgefühl etc. werden ausgeschaltet.

In der Realität begegnet uns diese Art der Herrschaft als bürokratische Verwaltung mit einem Beamtenstab. Damit einhergehen u.a. eine fixe Amtshierarchie, festgelegte Amtskompetenzen, sachliche Amtspflichten, spezifische Fachqualifikationen und vertraglich festgelegte Gehälter (Weber 1980 [1922]: 126f.). Ob dies positiv oder negativ zu beurteilen ist bleibt offen: einerseits ist diese Art der Herrschaftsausübung, wie bereits erwähnt, nachvollziehbar und transparent, andererseits droht sich die bürokratische Verwaltung von der Gesellschaft abzukapseln und in ihrer Aufgabe der reinen Exekution von Regeln festzustecken. Laut Weber verlangt die Moderne allerdings diese rationalisierte Berechenbarkeit.

Verweise:
[1] http://agso.uni-graz.at/lexikon/klassiker/weber/49bio.htm


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