Macht und Herrschaft/Formen von Macht
Vorheriges Kapitel: 8.3 Rationale Bürokratie
8.4 Formen von Macht
verfasst von Theresa Fibich und Rudolf Richter
Laut der Definition von Max Weber (1980 [1922]: 28) bedeutet Macht „(…) jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht.“ Die Gründe diese Chance zu haben sind vielfältig, haben aber eine gewisse Art von Überlegenheit (psychisch, physisch, politisch etc.) gemein. Abels (2009a: 246 ff.) gibt eine Überblick über Formen der Macht:
- Politische Macht: Die Aufgabe politischer Macht ist soziale Ordnung herzustellen. In diesem Zusammenhang wird Niccolò Machiavelli (1469- 1527) häufig zitiert, der als Ratgeber dem italienischen Fürsten riet, dass es besser sei „gefürchtet als geliebt“ zu werden, da [es] (…) schwer ist, beides mit einander zu verbinden (…)“ (Machiavelli 2012 [1532]: 87). Macht müsse allerdings ausgeübt werden, um soziale Ordnung (im weiten Sinne von Hobbes[1]) zu schaffen. PolitikerInnen vorzuwerfen, sie würden Macht ausüben, ist daher völlig widersinnig, da genau darin ihre Aufgabe liegt.
- Ideologische Macht: Die Macht über das Denken andere wird als ideologische Macht bezeichnet. Dabei ist eine Art von Denken gemeint, die keine Alternativen zulässt und „schließt auch die Macht über das Verdrängte, was man sich nicht zu denken traut, ein“ (Abels 2009a: 248). Wer also die Macht darüber hat, was gedacht wird, hat in Folge dessen eine höhere Chance seinen Willen gegen andere durchzusetzen und zu bestimmen was Wirklichkeit ist, weshalb totalitäre Systeme sich auch stets der Kommunikationsmittel bemächtigen, um das „richtige Denken“ zu erzeugen (ebd.: 248).
- Strukturelle Macht: Macht, die aus sozialen Verhältnissen heraus resultiert, bezeichnet man als strukturelle Macht: es heißt daher: Wer gehört dazu? Wer nicht? Soziale Ungleichheit und die Zugehörigkeit zu einer beispielsweise finanziell gut ausgestatteten Gruppe beeinflusst die Chance Macht ausüben zu können (ebd.: 249).
- Autorität: Fachliche oder moralische Überlegenheit führen zu Autorität, sei es von Personen oder auch Institutionen[2]. Autorität wird, im Gegensatz zu Gewalt, die in der Unterwerfung durch eine zu schwache Gegenwehr begründet ist, als objektiv gerechtfertigte Macht angesehen. Im Gegensatz zur Gewalt, erfolgt die Unterwerfung freiwillig und durch Anerkennung der Autorität. Weiter kann zwischen funktionaler, die sich aus der (beruflichen, politischen etc.) Position heraus ergibt, und moralischer Autorität unterschieden werden (ebd.: 249f).
- Gewalt: Machtausübung durch Gewalt (sei es physisch oder psychisch) „rechnet nicht mit Einvernehmen, sondern mit Unterwerfung“ (ebd.: 251). In diesem Verhältnis bleibt dem anderen nur die Möglichkeit der Passivität. Eine Rechtfertigung der eigenen Macht wird nicht gegeben (ebd.: 251). Im Gegensatz zur Autorität zielt ein bewaffneter Überfall, nicht darauf ab, dass das Gegenüber einverstanden mit dieser Machtausübung ist.
Verweise:
[1] Siehe Kapitel 8.1
[2] Siehe Kapitel 4
Nächstes Kapitel: 9 Soziale Ungleichheit