Glossar/Biologische Landwirtschaft
< Glossar
Vorheriges Kapitel: 13 Glossar
13.1 Biologische Landwirtschaft
verfasst von Christian R. Vogl, Susanne Kummer und Anna Hartl
Der Begriff "Biologische Landwirtschaft"[1] bezeichnet eine alternative Wirtschaftsform innerhalb der Landwirtschaft. Sie ist durch rechtliche Rahmenbedingungen[2] geregelt.
Eines der wichtigsten Kennzeichen der Biologischen Landwirtschaft ist die ganzheitliche Betrachtung des landwirtschaftlichen Betriebes (Herrmann, Plakolm 1991). Natürliche Lebensprozesse sollen gefördert und Stoffkreisläufe weitgehend geschlossen werden. In der Praxis bedeutet das:
- Verbot der Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und leicht löslicher Mineraldünger
- Förderung der Gesundheit und Fruchtbarkeit des Bodens durch schonende Bodenbearbeitung, natürliche Düngemittel und eine ausgewogene Fruchtfolge
- Förderung der natürlichen Selbstregulationsmechanismen eines intakten Ökosystems
- Verbot des Einsatzes von Gentechnik in allen Bereichen des Bio-Landbaus
- Artgerechte Tierhaltung, Fütterung mit biologisch produziertem Futter
Verweise:
[1] Siehe Kapitel 1
[2] Siehe Kapitel 2
Nächstes Kapitel: 13.2 Pflanzenschutzmittel