Rechtliche Rahmenbedingungen/Privatrechtliche Regelungen fuer Biolandbau

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Vorheriges Kapitel: 2.2 Lebensmittel Codex A.8.

2.3 Privatrechtliche Regelungen für Biolandbau

verfasst von Christian R. Vogl, Susanne Kummer und Anna Hartl

In Ergänzung zu den staatlichen Richtlinien (EU-Verordnung 2092/91 und Kapitel A.8 des österreichischen Lebensmittelcodex) sind privatrechtliche Regelungen in der biologischen Landwirtschaft vorhanden. Diese stellen zusätzliche, freiwillig strengere Elemente dar. Bei Verstößen gegen diese privatrechtlichen Regelungen hat ein Betrieb mit den privatrechtlich vereinbarten Sanktionen zu rechnen, verliert aber nicht seinen Status als Biobetrieb gemäß EU- Verordnung und österreichischen Lebensmittelcodex. Solche privatrechtlichen Regelungen können sein:

  • Richtlinien einiger Bioverbände[1] für ihre Mitglieder (z.B.: Bio Ernte Austria, demeter, Freiland Verband)
  • Richtlinien der Inhaber von Markenzeichen (wie "Ja!Natürlich" oder "Natur Pur") für ihre Lieferanten und Lizenznehmer
  • Vertragsbedingungen der AMA (Agrarmarkt Austria) für die Förderungsmaßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" im Rahmen des ÖPUL (Österreichisches Umweltprogramm für die Landwirtschaft)


Verweise:
[1] Siehe Kapitel 9


Nächstes Kapitel: 2.4 Kontrolle und Zertifizierung


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