Rechtliche Rahmenbedingungen/Kontrolle und Zertifizierung
Vorheriges Kapitel: 2.3 Privatrechtliche Regelungen für Biolandbau
Contents
2.4 Kontrolle und Zertifizierung
verfasst von Christian R. Vogl, Susanne Kummer und Anna Hartl
Die Kontrolle und Zertifizierung von Biobetrieben ist in der Verordnung (EWG) 2092/91[1] streng und umfassend geregelt. Sieben private, akkreditierte Produktzertifizierungsstellen (umgangssprachlich als "Kontrollstellen" bezeichnet) begutachten zumindest einmal jährlich vollständig alle Biobetriebe (inkl. der nachgelagerten Sektoren). Diese Begutachtung vor Ort wird als "Kontrolle" oder "Inspektion" bezeichnet.
Im Rahmen eines "Vier-Augen-Prinzips" werden die Berichte dieser Kontrolle in der Kontrollstelle von dazu speziell authorisiertem Personal überprüft und erst nach vollständiger Konformität der Betriebe mit den entsprechenden Gesetzen so genannte "Zertifikate" ausgestellt. Das Personal der Kontrollstelle darf nicht in die Beratung von Biobetrieben oder in die Vermarktung von Betriebsmitteln für Biobetriebe involviert sein.
In ihrer Tätigkeit werden die Kontrollstellen von den zuständigen Organen der Lebensmittelaufsicht jedes Bundeslandes (unter Koordination des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, BMGF) und von der Akkreditierungsstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) überprüft. Diese beiden Behörden führen regelmäßig Kontrollen (so genannte Audits) in den Büros der Kontrollstellen durch und überprüfen auch die Kontrollore bei ihrer Tätigkeit auf Biobetrieben.
Verweise:
[1] Siehe Kapitel 2.1
Inhalt
2.4.1 Kontrollstellen
In Österreich sind folgende Kontrollstellen von der Lebensmittelbehörde zugelassen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf ihre Kompetenz überprüft (= gemäß Europäischer Norm 45011 akkreditiert):
- Verband Kontrollservice Tirol (BIKO Tirol)
- Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle (SLK)
- LACON
- Biokontrollservice Österreich (BIOS)
- Lebensmittelversuchsanstalt (LVA)
- SGS Austria Controll-Co
- Austria Bio Garantie (ABG)
Darüber hinaus werden die Namen und Adressen aller europäischen, zugelassenen Kontrollstellen regelmäßig im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Da diese Liste und ihre Aktualität von hoher rechtlicher Bedeutung ist, wird kein Link auf die aktuelle Liste gesetzt. Die Leser werden Gebeten diese bei z.B. den Kontrollstellen zu erheben, sofern hierfür Interesse besteht.
2.4.2 BMWA: Akkreditierung der Kontrollstellen
Mit 1.1.1998 fordert die VO 2092/91, dass die Bio-Kontrollstellen die Bedingungen der Norm EN 45011 erfüllen müssen. In Österreich wird diese Vorgabe, anders als z.B. in Deutschland, so interpretiert, dass die Bio-Kontrollstellen entsprechend dem österreichischen Akkreditierungsgesetz (AkkG) per Verordnung des BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) zu akkreditieren sind. Für diese Akkreditierung ist die Akkreditierungsstelle ' des ' BMWA, die zweite Säule der Regelung des Biologischen Landbaus, zuständig.
Die Akkreditierungsstelle des BMWA führt in der Kontrollstelle eine Prüfung des Qualitäts- Managementsystems (QM) auf Konformität mit der EN 45011 durch. Diese Prüfung beinhaltet die systematische und vollständige Begutachtung und Bewertung des QM-Handbuchs, aller Abläufe und Tätigkeiten in den Geschäftsstellen der Kontrollstelle sowie die Umsetzung der QM- Vorgaben bei Kontrollen vor Ort. Nach der Akkreditierung erfolgt jährlich eine Überwachung. Für dieses Verfahren sind spezifisch für diese Tätigkeit ausgebildete Auditoren und Sachverständige eingesetzt. Die Akkreditierungsstelle des BMWA wird in ihrer Tätigkeit durch die EA (European Association for Accreditation) überwacht.
2.4.3 BMGF: Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen
Das BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) ist für die Umsetzung der VO 2092/91 sowie für die Zulassung und Überwachung der privaten Kontrollstellen zuständig. Das BMGF ist auch nationaler Ansprechpartner für die Europäische Union (Ständiger Ausschuss und Art.-14-Arbeitsgruppe). Das BMGF ist damit die zentrale Säule der Regelung des Biologischen Landbaus in Österreich. Das BMGF hat Teile dieser Zuständigkeit mit der Novelle zum Lebensmittelgesetz vom 30.4.1998 teilweise an die Bundsländer übertragen. In Österreich sind derzeit sieben Kontrollstellen zugelassen und akkreditiert.