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Revision as of 18:26, 13 November 2019

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2. Arten des Schlussfolgerns

Idealtypisch können drei Arten des Schlussfolgerns unterschieden werden:

  • Vom Besonderen auf das Allgemeine[1] (Induktion)
  • Vom Allgemeinen auf das Besondere[2] (Deduktion)
  • Vom Überraschenden auf ein Fallverständnis und eine Regel[3] (Abduktion)


Verweise:
[1] Siehe Kapitel 2.1
[2] Siehe Kapitel 2.2
[3] Siehe Kapitel 2.3

Inhaltsverzeichnis


2.1 Induktives Schlussfolgern

Als Induktion (vom lat. inductio = hineinführen) bezeichnet man eine Art des Schlussfolgerns, die vom Besonderen auf das Allgemeine schließt. Es werden allgemeine Erkenntnisse bzw. Theorien aus der Verallgemeinerung bzw. Abstraktion von Einzelphänomenen gewonnen.

Beispiel für die Logik induktiven Schlussfolgerns:

Amseln, Rotkehlchen, Adler und Enten können fliegen. Daraus ließe sich der induktive Schluss ziehen, dass Vögel fliegen können. Dies wäre eine falsifizierbare These, da bei näherer Überprüfung deutlich wird, dass auch Vögel existieren, die nicht fliegen können (Strauss, Pinguin, etc.).

2.2 Deduktives Schlussfolgern

Die Deduktion (vom lat. deducere = herabführen) ist eine Art der Schlussfolgerung, die vom Allgemeinen auf das Besondere schließt. Es werden Einzelerkenntnisse bzw. Hypothesen aus allgemeinen Theorien abgeleitet.

Beispiel für die Logik des deduktiven Schlussfolgerns:

Alle Säugetiere sind Warmblüter. Wale sind Säugetiere. Daraus folgt: Wale sind Warmblüter.

2.3 Abduktives Schlussfolgern

Die Abduktion (lat. abductio = Wegführung; engl. abduction) ist eine von Charles S. Peirce formulierte Schlussweise, die neben der Induktion[1] und der Deduktion[2] steht.

Die Abduktion „sucht angesichts überraschender Fakten nach einer sinnstiftenden Regel, [...], welche das Überraschende an den Fakten beseitigt“ (Reichertz 2003: 43) und klar macht, was der Fall ist. „Endpunkt dieser Suche ist eine [...] (sprachliche) Hypothese. Ist diese gefunden, beginnt der Überprüfungsprozess“ (ebd.).

Es handelt sich dabei also um ein hypothesen- bzw. regelgenerierendes Verfahren, welches im Gegensatz zur Deduktion nicht von existierenden Theorien ausgeht, sondern bislang noch nicht bekannte Regeln bzw. Hypothesen formuliert, die gleichzeitig ein Fallverständnis ermöglichen. Die Abduktion schließt somit von einer bekannten Größe (überraschende Fakten) auf zwei unbekannte Größen, nämlich auf die Regel und den Fall.

Mittels dieser neuen sinnstiftenden Regel wird eine Weltdeutung geschaffen, die „würde sie sich als richtig erweisen, uns bei Problemen handlungsfähig macht, angesichts derer wir zuvor handlungsunfähig waren“ (Reichertz 2003: 57) und die nun überprüft werden muss.

Abduktives Folgern ist formallogisch nicht zu begründen, da sich die neue Regel aus dem überraschenden Ereignis nicht logisch stringent ableiten lässt, sondern nur eine theoretisch mögliche Erklärung ist. Ob diese zutreffend ist und inwieweit sie über den konkreten Fall hinaus Gültigkeit beanspruchen kann, muss empirisch überprüft werden.

Abduktive Schlüsse beziehen ihre Gültigkeit also nicht aus der formalen Logik ihres Zustandekommens, sondern aus der empirischen Überprüfung der durch sie generierten Regeln.

Literatur:

Reichertz, Jo. (2003) Die Abduktion in der qualitativen Sozialforschung. Leske & Budrich: Opladen.


Verweise:
[1] Siehe Kapitel 2.1
[2] Siehe Kapitel 2.2


Weitere Kapitel dieser Lernunterlage

1. Was ist ein Forschungsprojekt?
3. Sampling
4. Daten und Artefakte
5. Der Prozess der Datenerhebung


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