Textsorten/Arten von wissenschaftlichen Texten

From Eksa
Jump to: navigation, search

Vorheriges Kapitel: Für wen schreibe ich? Wer ist mein Zielpublikum?

2.2 Verschiedene Arten von wissenschaftlichen Texten

Verfasst von Peter H. Karall und Aurelia Weikert

Im Laufe Ihres Studiums sind Sie mit mehreren Textarten konfrontiert, die je nach Funktion einen unterschiedlichen Inhalt und Aufbau haben.

Inhalt

2.2.1 Abstract

Das Abstract ist die Zusammenfassung des Inhaltes eines Textes. Im Abstract werden das

  • Thema[1] bzw. die Fragestellung[2]
  • die Hauptthesen sowie
  • die Ergebnisse genau wiedergeben;
  • es wird keine Wertung abgegeben.
  • Ein Abstract soll nicht mehr als 100-200 Worte enthalten; oft ist die Wort- oder Zeichenmenge vorgegeben.

Abstracts bieten eine Orientierungshilfe, ob ein Text für die eigene Arbeit relevant ist oder nicht. Aus diesem Grund macht es Sinn, beim Verfassen des Abstracts Schlüsselwörter zu verwenden, die zum Beispiel BenutzerInnen von Suchmaschinen für die betreffende Thematik eingeben würden. In manchen wissenschaftlichen Zeitschriften werden Abstracts den Artikeln vorangestellt; bei Büchern finden Sie Abstracts oft als Klappentext. Weiters gibt es als Suchhilfe für wissenschaftliches Arbeiten Abstractbände und -sammlungen.

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 1.2.1
[2] Siehe Kapitel 1.2.2.1

2.2.2 Rezension

Eine Rezension ist die schriftlich verfasste Besprechung einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit (Buch, Artikel, Film etc.), publiziert z.B. in einer (Fach)Zeitschrift oder Tageszeitung. Eine Rezension beinhaltet

  • eine kurze thematische Einführung
  • den Hintergrund für die Entstehung der Arbeit
  • Aufbau, Inhalt, Gliederung[1]
  • Zielpublikum[2]
  • Einschätzung: Lesbarkeit, Nützlichkeit für den Themenbereich, ev. fachliche Qualifikation des/der Autors/in
  • Fazit: abschließende Wertung / Zusammenfassung

Sinnvollerweise soll die Rezension sehr bald nach Erscheinen der Arbeit publiziert werden. Manchmal wird die Arbeit von mehreren RezensentInnen oft mit widersprüchlichen Auffassungen besprochen, sie stellt sowohl für den/die AutorIn der Arbeit als auch für die RezipientInnen ein wichtiges Mittel zur Publizität bzw. Diskussion dar.

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 3
[2] Siehe Kapitel 2.1

2.2.3 Monographie

Die wissenschaftliche Monographie behandelt ein spezifisches Fachthema in ausführlicher Form. Diese Einzeldarstellung (Monographie) unterscheidet sich von einem allgemeinen wissenschaftlichen Lehrbuch unter anderem dadurch, dass sie die Thematik (das wissenschaftliche Problem) in die Tiefe gehend behandelt, auf den aktuellsten Stand der Forschung bringt und einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leistet.

Die wissenschaftliche Monographie hat alle Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit[1] zu erfüllen und beinhaltet u. a.:

  • Fragestellung[2],
  • Hypothese/n[3] sowie
  • entsprechende Schlussfolgerungen und Ergebnisse.

Sie sollte klar und logisch in Einleitung[4], Kapitel[5] und Schluss[6] gegliedert sein und entspricht allen formalen Kriterien, wie wissenschafltichen Zitierregeln[7] und Quellennachweisen.

Wissenschaftliche Monographien sind zwar durch ihre lange Produktionszeit meist nicht so aktuell wie Artikel in Fachzeitschriften, verfügen dafür aber über ein umfassendes und aktuelles Literatur- und Quellenverzeichnis[8] und sind die unumgängliche Basis für eigene Forschungen.

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 1.1
[2] Siehe Kapitel 1.2.2.1
[3] Siehe Kapitel 1.2.2.2
[4] Siehe Kapitel 3.4
[5] Siehe Kapitel 3.2.1
[6] Siehe Kapitel 3.6
[7] Siehe Kapitel 1.3
[8] Siehe Kapitel 3.7

2.2.4 Zeitschriftenartikel

Artikel in Fachzeitschriften sind eine häufige wissenschaftliche Publikationsart.

Ein Fachartikel soll wie jede wissenschaftliche Arbeit

  • das Thema / die Fragestellung[1],
  • die Hypothese[2] sowie
  • die Schlussfolgerung darlegen,
  • klar und logisch in Einleitung[3], Kapitel[4] undSchluss[5] gegliedert sein
  • Zitierregeln[6] beachten.

Der Vorteil eines Fachartikels besteht in seiner Aktualität, da Fachzeitschriften öfter und rascher als Bücher publiziert werden.

Fachzeitschriften sind periodisch erscheinende gedruckte oder digitale wissenschaftliche Zeitschriften, die aktuelle Informationen über neuere Forschungsergebnisse anbieten. Um die Qualität zu gewährleisten, bedienen sich wissenschaftliche Fachzeitschriften oft des so genannten Peer Reviews.

Als Gegensatz zur Fachzeitschrift wird auch der Begriff der Publikumszeitschrift verwendet. Die Publikumszeitschrift wendet sich an einen breiten LeserInnenkreis. Auch populärwissenschaftliche Artikel wenden sich an ein interessiertes Publikum, mit dem Ziel, dieses zu informieren. Je nach Zielgruppe, z.B. Jugendliche, ist eine didaktische Aufbereitung für Lesbarkeit und Verständlichkeit erforderlich. Populärwissenschaftliche Berichte und Sachbücher[7] sind im wissenschaftlichen Bereich oft negativ besetzt, sofern sie zu Vereinfachungen und Übertreibungen tendieren.

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 1.2.2.1
[2] Siehe Kapitel 1.2.2.2
[3] Siehe Kapitel 3.4
[4] Siehe Kapitel 3.2.1
[5] Siehe Kapitel 3.6
[6] Siehe Kapitel 1.3
[7] Siehe Kapitel 2.3.2

2.2.5 Protokoll

Das Protokoll soll erarbeitete (Gruppen-)Ergebnisse für eine weitere Bearbeitung festhalten. Insofern ist zu entscheiden, ob ein Verlaufsprotokoll, das den chronologischen Ablauf einer Sitzung oder Besprechung wiedergibt, oder ein Diskussions- und Ergebnisprotokoll, das die wesentlichen Ergebnisse festhält, geschrieben wird. Das Protokoll soll einen Überbick und keine detaillierte Darstellung liefern und ist insofern kurz zu halten. Eine formale Gliederung durch deutliche Absätze, Unterstreichungen etc. ist sinnvoll. Eigene Stellungnahmen sind zu vermeiden.

Für ein Diskussions- und Ergebnisprotokoll, das z.B. im Rahmen von Seminaren angefertigt wird, sind folgende Punkte wesentlich:

  • Titel/Thema der Veranstaltung mit Datum, ev. Uhrzeit
  • Name des/der Veranstalters/in
  • Name des/der Protokollanten/in
  • gegebenenfalls Thema des Referates
  • gegebenenfalls Name des/der Referenten/in
  • unterschiedliche Meinungen in der Diskussion und deren Begründungen
  • Fragen und deren Beantwortung
  • Resultat der Übereinstimmung
  • offengebliebene Fragen

Um die Inhalte und Ergebnisse für alle Teilnehmenden sichtbar zu machen, gibt es die Möglichkeit, Tafeln, Flipcharts oder Plakate zu verwenden. Damit sind alle Teilnehmenden in die Diskussionsprozesse einbezogen; Standpunkte und Ergebnisse werden transparent dargestellt und können gegebenenfalls sofort korrigiert werden.

2.2.6 Referat

Das schriftliche Referat stellt eine Kurzfassung/Zusammenfassung eines Textes[1] dar. Ähnlich wie für das Protokoll sind folgende Punkte wesentlich:

  • Art der Veranstaltung mit Datum, ev. Uhrzeit
  • Name des/der Veranstalters/in
  • Thema des Referates
  • Name des/der Referenten/in
  • Inhaltsverzeichnis[2]
  • Einleitung[3] mit Fragestellung[4] und Darstellung des Ablaufs
  • Schlussfolgerung[6] mit Zusammenfassung der Ergebnisse unter Bezug zur Fragestellung, evtl. Ausblick
  • Literatur- und Quellenverzeichnis[7]

Das mündliche Referat kann im Rahmen einer Lehrveranstaltung oder eines Vortrages stattfinden. Es soll verständlich vorgetragen und interessant gestaltet sein; didaktische Mittel dazu sind z.B. Overhead-Folien oder Multimediapräsentationen. Die übliche Vortragslänge (bei Tagungen) beträgt ca. 15-20 Min.

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 1.1
[2] Siehe Kapitel 3.2
[3] Siehe Kapitel 3.4
[4] Siehe Kapitel 1.2.2.1
[5] Siehe Kapitel 3.5
[6] Siehe Kapitel 3.6
[7] Siehe Kapitel 3.7


2.2.6.1 Thesenpapier

Ein Thesenpapier eignet sich als Leitfaden für die Zuhörenden eines Referats. Es ist im Gegensatz zum Protokoll keine Zusammenfassung von Ergebnissen, sondern enthält die eigene Meinung sowie eine Beurteilung. Das Thesenpapier muss im Rahmen einer Präsentation in einen Sachzusammenhang gebracht werden, zu dem eine Position bezogen wird.

Das Thesenpapier soll beinhalten:

  • Art der Veranstaltung mit Datum,
  • Thema,
  • Name des/der Referenten/in,
  • Einleitung mit kurzer Erklärung des Themas zwecks Einordnung in die Diskussion,
  • eine kurze und prägnante Darstellung der Thesen; evtl. mit Nummerierung, zwecks leichterer Diskussion,
  • eigene Stellungnahmen, Kritik, Hinweise für die Diskussion,
  • sowie evtl. Quellenangaben[1] zur Vorbereitung für die Diskussion.

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 1.2.3.1


2.2.6.2 Handout

Das Handout gibt den Zuhörenden einer Präsentation oder eines Referates einen kurzen und genauen Überblick über das Thema. Das Handout soll in sich geschlossen, verständlich und in ca. fünf Minuten zu lesen sein, d.h. max. zwei Seiten Umfang haben. Die Zuhörenden können evtl. Anmerkungen einfügen.

Das Handout enthält:

  • Name des/der ReferentenIn,
  • Titel der Veranstaltung mit Datum,
  • Thema der Präsentation,
  • Hauptteil mit den zentralen Begriffen und Definitionen, Namen von Personen, Zahlen, historische Daten etc.,
  • evtl. eigene Stellungnahme und weiterführende Fragen,
  • und verwendete Quellen[1].

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 1.2.3.1

2.2.7 (Pro-)Seminararbeit

Während Ihres Studiums müssen Sie im Rahmen von Proseminaren (erster Studienabschnitt) und Seminaren (zweiter Studienabschnitt) Hausarbeiten verfassen. Proseminararbeiten haben einen Umfang von etwa fünf bis zehn Seiten und dienen der Aneignung der grundlegenden wissenschaftlichen Werkzeuge. Seminararbeiten haben einen Umfang von etwa 15 bis 25 Seiten, dienen der Vertiefung des wissenschaftlichen Rüstzeuges und stehen in einem thematischen Forschungskontext. In diesem Sinne sind sie u. a. eine Übung für Ihre spätere Diplomarbeit oder Dissertation.

Eine (Pro-)Seminararbeit enthält:

  • Titelblatt[1] (Vor- und Zuname des/r Verfassers/in, Matrikelnummer, Geburtsdatum, Studienkennzahl(en), Thema des (Pro-)Seminars, Name des/r Leiters/in, Thema der Arbeit, Semester der Lehrveranstaltung, Datum)
  • Inhaltsverzeichnis[2] (mit Seitenangaben[3], bietet den Lesenden einen Einblick in den Aufbau, die Gedanken und Argumentation der Arbeit)
  • Einleitung[4] (Begründung der Themenwahl[5], Forschungsfrage[6] und Ziel der Arbeit, methodisches Vorgehen, Überblick über den Aufbau der Arbeit)
  • Hauptteil[7] (Gliederung in Kapitel[8] zwecks Übersichtlichkeit)
  • Literatur- und Quellenverzeichnis[10]
  • Ev. Glossar[11] (enthält die Kurzdefinitionen zentraler Begriffe, die Sie in der Arbeit verwenden)

Bzgl. Schriftbild, Schriftgröße[12] sowie Umfang erkundigen Sie sich bei dem/r jeweiligen LeiterIn des (Pro-)Seminars.

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 3.1
[2] Siehe Kapitel 3.2
[3] Siehe Kapitel 4.2
[4] Siehe Kapitel 3.4
[5] Siehe Kapitel 1.2.1
[6] Siehe Kapitel 1.2.2.1
[7] Siehe Kapitel 3.5
[8] Siehe Kapitel 3.2.1
[9] Siehe Kapitel 3.6
[10] Siehe Kapitel 3.7
[11] Siehe Kapitel 3.10
[12] Siehe Kapitel 4.5

2.2.8 Diplom-/ Magisterarbeit

Die Diplom-/Magisterarbeit ist die schriftliche Abschlussarbeit eines Diplom-/Magisterstudiums und führt zusammen mit der Diplomprüfung zur Erlangung des Diplom-/Magistergrades. Die Anforderungen (Zeitraum, Umfang) sind der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiums zu entnehmen. Sprechen Sie den inhaltlichen und formalen (z.B. Schriftbild, Schriftgröße[1]) Rahmen Ihrer Arbeit rechtzeitig (!) mit Ihrem/r BetreuerIn ab.

Eine Diplom-/Magisterarbeit enthält:

  • Titelblatt[2] (Vor- und Zuname des/r Verfassers/in, Titel)
  • Erklärung gemäß Diplomprüfungsordnung, dass Sie Ihre Arbeit eigenständig verfasst haben
  • Inhaltsverzeichnis[3] (mit Seitenangaben[4])
  • Einleitung[5] (Begründung der Themenwahl[6], Ziel der Arbeit, methodisches Vorgehen, Überblick über den Aufbau der Arbeit[7])
  • Hauptteil[8] (Gliederung in Kapitel[9] zwecks Übersichtlichkeit)
  • Literatur- und Quellenverzeichnis[11]
  • Ev. Anhang[12] ( z.B. Tabellenverzeichnis[13], Bildverzeichnis)
  • Ev. Glossar[14] (enthält die Kurzdefinitionen zentraler Begriffe, die Sie in der Arbeit verwenden)

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 4.5
[2] Siehe Kapitel 3.1
[3] Siehe Kapitel 3.2
[4] Siehe Kapitel 4.2
[5] Siehe Kapitel 3.4
[6] Siehe Kapitel 1.2.1
[7] Siehe Kapitel 3
[8] Siehe Kapitel 3.5
[9] Siehe Kapitel 3.2.1.1
[10] Siehe Kapitel 3.6
[11] Siehe Kapitel 3.7
[12] Siehe Kapitel 3.8
[13] Siehe Kapitel 4.1
[14] Siehe Kapitel 3.10

2.2.9 Dissertation

Die Dissertation (= Erörterung, Abhandlung) ist die schriftliche Abschlussarbeit eines Doktoratsstudiums und führt zusammen mit den Rigorosen zur Erlangung des Doktorgrades. Die Anforderungen (Zeitraum, Umfang) sind den Bestimmungen des jeweiligen Studiums oder der jeweiligen Universität zu entnehmen. Sprechen Sie den inhaltlichen und formalen (z.B. Schriftbild, Schriftgröße[1]) Rahmen Ihrer Arbeit rechtzeitig (!) mit Ihrem/r BetreuerIn ab.

Eine Dissertation enthält:

  • Titelblatt[2] (Vor- und Zuname des/r Verfassers/in, Titel)
  • Inhaltsverzeichnis[3] (mit Seitenangaben)
  • Einleitung[4] (Begründung der Themenwahl[5], Ziel der Arbeit, methodisches Vorgehen, Überblick über den Aufbau der Arbeit)
  • Hauptteil[6] (Gliederung in Kapitel[7] zwecks Übersichtlichkeit)
  • Literatur- und Quellenverzeichnis[9]
  • ev. Anhang[10] ( z.B. Tabellen[11]verzeichnis, Bildverzeichnis)
  • ev. Glossar[12] (enthält die Kurzdefinitionen zentraler Begriffe, die Sie in der Arbeit verwenden)

Verweise:
[1] Siehe Kapitel 4.5
[2] Siehe Kapitel 3.1
[3] Siehe Kapitel 3.2
[4] Siehe Kapitel 3.4
[5] Siehe Kapitel 1.2.1
[6] Siehe Kapitel 3.5
[7] Siehe Kapitel 3.2.1
[8] Siehe Kapitel 3.6
[9] Siehe Kapitel 3.7
[10] Siehe Kapitel 3.8
[11] Siehe Kapitel 4.1
[12] Siehe Kapitel 3.10


Nächstes Kapitel: 2.3 Drei häufig verwechselte Publikationsarten


↑ Nach oben